SPORTFiSCHERPRÜFUNG NRW
Zur Ausübung der Fischerei in der BRD ist der Fischereischein gesetzlich vorgeschrieben. Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines ist das erforderliche ablegen der Fischerprüfung.
In Nordrhein-Westfallen wird die Fischerprüfung von den Fischereibehörden der kommunallen Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte) abgenommen. Prüfungstermine werden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr angesetzt.
Die Prüfung ist bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Für die Prüfung wird eine Gebühr von derzeit (Stand: 2013) 50,00 Euro erhoben.
Die Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil.
Die schriftlichen Fragen umfassen folgende Gebiete (Stand: 2013):
- ALLGEMEiNE FiSCHKUNDE (51 Fragen)
- SPEZiELLE FiSCHKUNDE (70 Fragen)
- GEWÄSSERKUNDE UND FiSCHHEGE (76 Fragen)
- NATUR- UND TiERSCHUTZ (42 Fragen)
- GERÄTEKUNDE (38 Fragen)
- GESETZESKUNDE (65 Fragen)
Jeder Prüfling hat einen Fragebogen mit 60 aus 342 möglichen, vom Prüfungsausschuss ausgewählten Fragen zu beantworten (aus 6 Gebieten werden jeweils 10 Fragen gestellt - mindestens 45 davon müssen richtig beantwortet werden, davon mindestens 6 richtige Antworten pro Gebiet).
Im PRAKTISCHEN TEiL ist 1 aus 10 möglichen Aufgabenstellungen vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen. Im praktischen Teil ist ferner eine ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen (4 von 6 zufällig ausgewählte Tafeln mit Fischarten-Abbildungen).
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